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EuGH: Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten anlässlich einer konzerninternen Übertragung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit
Im Urteil vom , Rs C-48/13, Nordea Bank Danmark A/S, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Nachversteuerung von Verlusten einer ausländischen Betriebsstätte einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft anlässlich einer konzerninternen Übertragung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw in einem anderen EWR-Vertragsstaat gelegenen Betriebsstätte auf eine ausländische Gesellschaft gegen die im AEUV sowie im EWR-Abkommen verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Die Nordea Bank hat ihren Sitz in Dänemark und war in den Jahren 1996 bis 2000 in Finnland, Schweden und Norwegen über defizitäre Betriebsstätten im Privatkundengeschäft tätig. Entsprechend den Regelungen des dänischen Steuerrechts brachte sie die ausländischen Betriebsstättenverluste von ihrem in Dänemark steuerpflichtigen Gewinn in Abzug. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben die skandinavischen Staaten Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen das Abkommen der nordischen Länder zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen, das vorsieht, dass die Gewinne einer im anderen Vertragsstaat belegenen Betriebsstätte sowoh...