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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 305

Hochkonfliktsituation zwischen Eltern: Gravierende nachteilige Auswirkungen eines Kontaktrechtes für das Kind müssen ausreichend konkret festgestellt werden (Gutachten)

iFamZ 2019/183

§ 187 Abs 2 ABGB, § AußStrG § 62 Abs 1 AußStrG

Die 2005 geborene Minderjährige wohnt bei ihrer Mutter. Die Kontakte des Vaters mit seiner Tochter werden über das Gericht geregelt. Die Eltern haben keinerlei Gesprächsbasis miteinander und üben über das Kontaktrechtsverfahren einen internen Machtkampf aus. Die daraus resultierenden Konflikte erlebt das Kind als sehr belastend.

Die im November 2016 vor Gericht getroffene Vereinbarung sah wöchentliche Kontakte vor, und zwar in 14-tägigem Rhythmus. Aufgrund eines Konflikts zwischen Vater und Tochter im August 2018 kam es nicht mehr zu Besuchskontakten zwischen dem Vater und seiner Tochter. Das Mädchen steht auf dem Standpunkt, sie könne ihm nicht so schnell verzeihen und wolle eine „Auszeit“.

Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

(…) 3. Für die Beurteilung, ob die Ausübung der Kontakte derart gravierende nachteilige Auswirkungen für das Kind nach sich zieht, dass aus Gründen des Kindeswohls – vorübergehend oder bis S. 306 auf Weiteres (vgl RS0047950 [T10]) – die Kontakte auszusetzen sind, bedarf es aber einer ausreichend konkret festgestellten Sachverhaltsgrundlage. Bei gegebenen Anzeichen von schädlichen Au...

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