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Mittelbare Besicherung im Fall von Outbound-Zinsen
Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar oder mittelbar besichert ist.
In Bezug auf das Kriterium einer „mittelbaren Besicherung“ hält das BMF an der im Salzburger Steuerdialog 2012, AÖF 2012/234, unter Bezugnahme auf EAS 2133 und EAS 3033 vertretenen Auffassung fest, dass ein Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft mittelbar über seine Kapitalbeteiligung im Besitz des in Österreich gelegenen unbeweglichen Vermögens steht, sodass in wirtschaftlicher Betrachtung durch die Inlandsgrundstücke eine Darlehensbesicherung gegeben ist. Ein Widerspruch mit dem VwGH-Erkenntnis vom , 2002/13/0135, ist nicht erkennbar. Denn in dem Rechtsstreit vor dem VwGH ging es um eine andere Fallkonstellation, nämlich um jene, in der eine liechtensteinische Körperschaft Darlehen an eine inländische KG sowie an eine Einzelperson vergeben hatte.
In solchen Fällen, i...