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SWI 10, Oktober 2014, Seite 493

DBA-Diskriminierungsverbote und Zins- bzw. Lizenzabzugsbeschränkungen

Die meisten DBA enthalten Art. 24 Abs. 4 und 5 OECD-MA nachgebildete Diskriminierungsverbote. In der Literatur wurde bereits in der Vergangenheit öfters auf die Anwendung dieser beiden Bestimmungen auf unterschiedliche Abzugsregelungen bei Zinsen und Lizenzgebühren im nationalen und internationalen Verhältnis hingewiesen; ein prominenter Anwendungsfall sind Unterkapitalisierungsvorschriften, die nur für Zinszahlungen ins Ausland gelten. Der BFH hat mit Urteil vom , I R 30/12, diese Gedanken aufgegriffen und in Anwendung der DBA-Diskriminierungsverbote zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden. Mattern (IStR 2014, 558 ff.) analysiert dieses Urteil und kommt zu dem Ergebnis, dass sich für den Gesetzgeber ein Minenfeld bei der Neueinführung oder Anpassung bestehender Abzugsbeschränkungen eröffne. Mattern weist auch ausdrücklich auf die in Österreich 2014 neu eingeführten Beschränkungen nach § 12 KStG hin und bezeichnet die formelle Anwendung dieser Beschränkungen auch auf Inlandssachverhalte als „Feigenblatt ohne signifikanten praktischen Anwendungsbereich“. Er deutet dabei an, dass auch § 12 KStG gegen die DBA-Diskriminierungsverbote i. S. d. Art. 24 Abs. 4 und 5 OECD-MA verstoße, wenn sich ein öste...

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