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Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2019
Für die Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht.
Gehaltserhöhung
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von zwölf Monaten
mit um 3,25 % und
mit um den Verbraucherpreisindex + 0,95 Prozentpunkte
erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum von März 2019 bis Februar 2020 vereinbart.
Die ab geltende Gehaltstafel ist auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie der Wirtschaftskammer (http://www.bau.or.at) ersichtlich.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht; das bedeutet, dass bestehende Überzahlungen betragsmäßig erhalten bleiben.
Taggeld (Inland)
Die Taggeldsätze wurden wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt festgesetzt. Diese Tagesgelder gebühren ab auch für Ferialpraktikanten.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höhe des Taggeldes (pro Arbeitstag) | |||
KV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie* | bisher | ab | ab |
§ 17 Z 1, 2 und 4 lit b | 28,00 € | 28,50 € | 29,00 € |
§ 17 Z 3 und 4 lit... |