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SWI 10, Oktober 2014, Seite 489

EuGH: Ausländische Einkünfte dürfen für die Berechnung des Progressionsvorbehalts nicht höher bewertet werden

Der EuGH entschied mit Urteil vom , Verest und Gerards, Rs. C-489/13, über ein Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Hof van beroep te Antwerpen hinsichtlich der Auslegung der Regelungen der Art. 63 AEUV und 65 AEUV über den freien Kapitalverkehr. Dieses Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Verest und Frau Gerards einerseits und dem belgischen Staat andererseits über die steuerliche Behandlung einer in Frankreich gelegenen Immobilie in Belgien. Die Kläger des Ausgangsverfahrens sind in Belgien ansässig, wo ihre Einkünfte steuerpflichtig sind. Nach dem Kauf einer Immobilie in Frankreich im August 2004 gaben sie im folgenden Jahr eine Steuererklärung ab, die Gegenstand von Berichtigungen durch die belgischen Steuerbehörden war. Diese Berichtigungen wurden von den Klägern beanstandet, die die Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (erstinstanzliches Gericht Antwerpen) anriefen. Nach der Abweisung ihrer Klage legten die Kläger des Ausgangsverfahrens beim Hof van beroep te Antwerpen (Berufungsgericht Antwerpen) Berufung ein.

Diesem Gericht zufolge betrifft der bei ihm anhängige Rechtsstreit die steuerliche Behandlung einer in Frankreich gelegenen Immobilie i...

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