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Schweizer Regierung plant Kapitalgewinnsteuer bei Wegzug
Der Schweizer Bundesrat (Regierung) wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III auch eine Art Wegzugssteuer vorschlagen. Eine allfällige Kapitalgewinnsteuer würde auch zur Anwendung kommen, wenn Personen aus der Schweiz wegziehen. Die Kapitalgewinnsteuer ist Teil des Entwurfs für die Unternehmenssteuerreform III, den der Bundesrat in Kürze präsentieren wird. Gewinne, die natürliche Personen mit dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren erzielen, sollen künftig im Gegensatz zu heute als Einkommen versteuert werden. Diese Kapitalgewinnsteuer soll auch beim Wegzug aus der Schweiz zur Anwendung kommen. Die Steuerpflichtigen müssten dann die Wertpapiere so versteuern, als ob sie sie verkauft hätten. Damit soll verhindert werden, dass die Steuer umgangen wird. Beispielsweise könnte sonst ein Besitzer eines Unternehmens vor dem Verkauf seiner Unternehmensaktien seinen Steuersitz ins Ausland verlegen. Mit der Unternehmenssteuerreform III will der Bundesrat den Steuerstreit mit der EU beilegen. Die Schweiz wird die von der EU kritisierte ungleiche Besteuerung von im In- und im Ausland erzielten Unternehmensgewinnen abschaffen. Mit der Kapitalgewinnsteuer und andere Neuerungen will...