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Buchwertfortführung auch bei Einbringungen durch im Ausland Ansässige?
Transfer of Assets at Book Value for Foreign Residents?
The transfer of assets at book value according to Art. III of the Austrian Reorganization Tax Act must also be granted to residents of other EU member states, as well as to residents of third countries such as Switzerland, Canada, the United States, etc. The principle of equality in the taxation of income is enforced by the jurisdiction of the ECJ.
I. Ein Ausgangsfall
In Österreich Ansässige können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile zu Buchwerten in eine GmbH/AG einbringen. Für im Ausland Ansässige greift dagegen die Tauschregel oder eine Steuerpflicht auf Gesellschafterebene. Das Unionsrecht lässt eine solche Diskriminierung nicht zu.
Das zeigt der folgende Fall:
An einer gewerblich tätigen GmbH & Co KG mit Sitz, Geschäftsleitung und Betriebsstätte in Kufstein sind sechs Kommanditisten je zu 10 % (Fixkapital) am Vermögen und Erfolg der KG beteiligt. Die in Österreich ansässige (Sitz und Geschäftsleitung in Kufstein) Komplementär-GmbH hält einen Anteil von 40 % am Fixkapital der KG von 1 Mio. Euro.
Das steuerliche Eigenkapital beträgt 100 Mio. Euro. Der Unternehmenswert beträgt aufgrund von stillen Reserven und Firmenwert 500 Mio. Euro. Aufgrund bester Zukunftsaussichten i...