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Zeitpunkt der Angemessenheitsprüfung
Der von der OECD am veröffentlichte „Draft on Timing Issues Relating to Transfer Pricing“ und die sich daran anschließende öffentliche Debatte haben eine umfassende Diskussion zur Frage des richtigen Betrachtungszeitpunkts bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen ausgelöst bzw. intensiviert. Ackermann/Stock/Halbach (DB 2014, 567 ff.) führen zunächst aus, dass die OECD grundsätzlich sowohl den Ex-ante- als auch den Ex-post-Ansatz anerkenne; der Unterschied liege in den zum Zeitpunkt der Dokumentation vorliegenden Informationen. Die Autoren sprechen sich dafür aus, die Verrechnungspreise zwar grundsätzlich im Einklang mit der deutschen Finanzverwaltung ex ante festzulegen. Bei Transaktionen mit hohem Risiko liege es hingegen nahe, auch einen Ex-post-Ansatz zu verfolgen. Darunter verstehen sie z. B. Übertragungen immaterieller Wirtschaftsgüter und begründen dies insb. damit, dass auch zwischen fremden Dritten oft im Vorhinein Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen vereinbart werden, die erst ex post Auswirkungen nach sich ziehen, um das Risiko zu vermindern, und verweisen dazu auf Preisanpassungsklauseln in Kaufverträgen über immaterielle Wirtschaftsgüter.