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Diskriminierung ausländischer Investmentfonds
Der BFH hat am dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Investmentfonds vorgelegt. Das Verfahren ist unter der Rs. C-560/13, Ingeborg Wagner-Raith, beim EuGH anhängig. Dem BFH geht es nochmals um die an sich bereits beantwortete Frage, ob die pauschale Besteuerung ausländischer schwarzer Investmentfonds mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang steht. Unter der Rs. C-326/12, Caster an Caster, ist bereits ein Verfahren anhängig, zu dem Generalanwalt Wathelet am in seinen Schlussanträgen die pauschale Besteuerung ausländischer Investmentfonds als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ansah, der bereits deshalb nicht gerechtfertigt werden könne, weil der deutschen Finanzverwaltung die Möglichkeit der internationalen Amtshilfe offenstehe. Smit (Highlights & Insights on European Taxation 2/2014, 29 ff.) weist insb. auf die Unterschiede zwischen den beiden Fällen hin. Entscheidende Bedeutung hat für Smit die Auslegung der Standstill-Klausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV durch den EuGH, wonach die Mitgliedstaaten am bereits bestehende Beschränkungen weiterführen dürfen.