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SWI 3, März 2014, Seite 133

Deutsche DBA-Praxis

In Deutschland wurde in der Literatur bereits seit Längerem die Forderung nach einem vom dBMF erarbeiteten deutschen Abkommensmuster erhoben. Dieser Forderung ist das dBMF im April 2013 mit der Veröffentlichung einer ersten Version der deutschen „Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen“ nachgekommen. Seit dem liegt auch eine überarbeitete Version vor. Dadurch wird insb. transparent, in welchen Bereichen deutsche abkommensrechtliche Vorstellungen den traditionellen OECD-Empfehlungen nicht folgen. Endres/Freiling (Praxis Internationale Steuerberatung 2014, 40 ff.) gehen anhand von Musterfällen auf einige dieser Abweichungen ein. So weisen sie darauf hin, dass die deutsche Verhandlungsgrundlage eine Pflicht zur Sekundärberichtigung nur dann anerkennt, wenn der zur Sekundärberichtigung berufene Staat der Gewinnberichtigung auch zustimmt. Konkret wird damit Deutschland als Vertragsstaat nur dann zur Gegenberichtigung verpflichtet, wenn Deutschland den im anderen Vertragsstaat vorgenommenen Gewinnansatz als dem Maßstab des Drittvergleichs entsprechend anerkennt.

Rubrik betreut von: Toifl
Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Univ...
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