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BEPS-Reformvorschläge zu Lizenzgebühren und Verrechnungspreisen
Die Mitgliedstaaten der OECD und der G20 verfolgen das allgemein als legitim anerkannte Ziel, unerwünschte Auswüchse der internationalen Steuergestaltung multinationaler Konzerne und des schädlichen Steuerwettbewerbs in den Griff zu bekommen. Vor diesem Hintergrund werden in den Mitgliedstaaten insb. Reformvorschläge zur Verschärfung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze diskutiert; diese wurden bei der Besteuerung von Lizenzgebühren, wie etwa in Österreich durch das AbgÄG 2014, zum Teil auch bereits umgesetzt. Ditz/Pinkernell (IStR 2014, 45 ff.) warnen den deutschen Gesetzgeber allerdings davor, mit unilateralen Maßnahmen vorzugehen, weil auch der OECD-Aktionsplan einzelstaatliche Alleingänge gerade verhindern will. Vor diesem Hintergrund lehnen sie insbesondere Abzugsbeschränkungen für Lizenzgebühren ab, wie sie der österreichische Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2014 eingeführt hat. Ditz/Pinkernell begründen dies mit dem dadurch bewirkten Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und zudem mit dem fragwürdigen Ziel, ausländisches Steuersubstrat einer inländischen „Ersatzbesteuerung“ zuzuführen.