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Sechsmonatige Konkurrenzklausel eines Hörakustiktechnikers rechtswirksam
Sofern sich der Wechsel eines Dienstnehmers in die Selbständigkeit für den ehemaligen Dienstgeber nachteilig auswirkt, ist eine sechsmonatige Konkurrenzklausel, beschränkt auf das Bundesgebiet Wien, nicht korrekturbedürftig ().
Sachverhalt
Ein angestellter Hörgeräteakustiker betreute bei seinem Dienstgeber viele türkische Kunden, weil er die Sprache spricht. Er eröffnete noch während des aufrechten Dienstverhältnisses ein eigenes Geschäftslokal, in dem er selbständig tätig war. Dieses ist 700 Meter von der Filiale des Dienstgebers entfernt. Als selbständiger Hörgeräteakustiker betreute er eine nicht genau feststellbare Anzahl von ehemaligen türkischen Kunden des Dienstgebers.
Zwischen den Arbeitsvertragsparteien bestand eine Konkurrenzklausel, die örtlich auf das Bundesland Wien und zeitlich auf sechs Monate beschränkt war. Der ehemalige Dienstgeber klagte den Hörgeräteakustiker nach Ende des Dienstverhältnisses aufgrund der Nichteinhaltung der Konkurrenzklausel. Im Zuge der außerordentlichen Revision an den OGH brachte der Hörgeräteakustiker vor, sein Fortkommen wäre im Hinblick auf den Kontakt mit seiner „ethnischen Gemeinschaft“ durch die Konkurrenzklau...