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SWI 6, Juni 2013, Seite 264

Blockvorlesungen von Gastprofessoren

(BMF) – In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖFV Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen.

In EAS 781 wurde bei der Berechnung der Zweijahresfrist darauf Bedacht genommen, dass zwei Studienjahre vier Semester umfassen und dass die Zweijahresfrist auch dann noch eingehalten wird, wenn diese vier Semester zeitlich nicht zusammenhängen. Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten.

Eine darüber hinausgehende Auslegung, dass die Zweijahresfrist einen Zeitraum von 730 Tagen umfasst und dass daher bei Gastprofessoren mit Lehraufträgen für tageweise geblockte Lehrveranstaltungen die Zweijahresfrist erst dann überschritten wird, wenn die Summe der Anwesenheitstage 730 übersteigt, würde zu absurden Ergebnissen führen und wäre daher von der Gastlehrerbestimmung nicht mehr gedeckt. Denn dies würde bedeuten, dass bei Lehraufträgen mit laufender zweitäg...

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