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Ausbildungskostenrückersatz bei Saisonarbeitsverhältnissen
Wird ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt, so kann der Arbeitgeber keinen Rückersatz von Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer verlangen, weil es sich hierbei um eine rückersatzschädliche Kündigung iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG handelt ().
Einem als Arbeiter beschäftigten Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber eine Ausbildung zum Zweiwegefahrzeug-Bediener ermöglicht. Hierzu wurde eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Ausbildungskosten geschlossen, die (zusammengefasst) vorsah, dass sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten verpflichtet, falls das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Ausbildung durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch verschuldete Entlassung, durch unberechtigten Austritt oder durch eine vom Arbeitnehmer verschuldete Kündigung des Arbeitgebers endet.
Sachverhalt
Da der Arbeitnehmer beim „Verspannen“ von Schienen arbeitete und diese Tätigkeit nicht durchgeführt werden kann, wenn die Außentemperatur zu niedrig ist, kündigte der Vorgesetzte des Arbeitnehmers diesem an, er solle über den Winter „stempeln gehen“, weil zu wenig oder keine Arbeit vorhanden sei. Dem Arbeitne...