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Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
(BMF) – In jenen DBA, die dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind, wird das Besteuerungsrecht an den Löhnen der auf Seeschiffen eingesetzten Seeleute jenem Staat zugeteilt, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung der Reederei befindet. Im DBA Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, der zufolge bei den im Norwegischen Internationalen Schiffsregister (N.I S., das norwegische Zweitregister) eingetragenen Seeschiffen angesichts der hier gegebenen Möglichkeit von Ausländerbeschäftigungen das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Seemannes zugewiesen wird.
Begründet ein finnischer Seemann, der auf einem im N.I.S. registrierten Seeschiff seinen Dienst versieht, in Österreich einen weiteren Wohnsitz und stellt dieser den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen dar, unterliegt er folglich mit den von der norwegischen Reederei gezahlten Lohnbezügen der österreichischen Besteuerung.
Die Beurteilung, ob bei einem Arbeitsablauf mit jeweils fünf Wochen Arbeit auf hoher See und fünf Wochen Heimaturlaub der österreichische Wohnsitz den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet und daher eine österreichische Ansässigkeit i. S. d. DBA Norwegen begründet, ist eine Sachverhaltsfrage, die mit dem zustä...