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PV-Info 2, Februar 2020, Seite 14

Wer haftet für Sozialversicherungsbeiträge bei einer GmbH?

Julia Zourek

In dem gegenständlichen Verfahren ging es um die Klärung folgender Fragen: Kann ein Geschäftsführer auf dem Papier, der nie operativ für die Gesellschaft tätig war, überhaupt für die Haftung von Beitragsschulden herangezogen werden? Und gilt dies insbesondere auch für Rückstände, die bereits vor seiner Bestellung entstanden sind? Außerdem wurde behandelt, ab wann Beitragsschulden uneinbringlich sind und wann diese verjähren ().

Die SGKK begehrte vom Geschäftsführer einer GmbH Beiträge für die Zeiträume November 2010 bis September 2012. Der Geschäftsführer war laut Firmenbuch von April 2012 bis Jänner 2013 als Geschäftsführer eingetragen. Über das Vermögen der GmbH wurde durch das LG Salzburg am der Konkurs eröffnet. Der Konkurs wurde mit Beschluss am aufgehoben und am wurde die GmbH aus dem Firmenbuch gelöscht.

Im Jänner 2013 wurde dem Geschäftsführer von der SGKK zum ersten Mal schriftlich mitgeteilt, dass die GmbH mit Beiträgen im Rückstand sei. Im weiteren Verlauf wurde der Geschäftsführer mehrmals aufgefordert, konkrete und sachbezogene Beweise zu Zahlungen und (Beitrags-)Verbindlichkeiten (der GmbH) bzw einen Nachweis der Gläubigergleichbehandl...

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