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Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
(BMF) – Gemäß Art. 11 DBA Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Art. 11 DBA Deutschland steuerlich auch auf jene – nach Zuzug gezahlten – Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher im Jahr 2009 von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattgefundenen Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000, Rz. 7762), ist diese gemäß Art. 11 DBA Deutschland rückerstattungsfähig (EAS 2480). Da im beschriebenen Fall eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags vorgesehene Rückzahlung geltend gemacht werden soll, ist der Rückzahlungsantrag gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zu stellen.
Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde allerdings das Wesen der Stückzinsen verändert. Waren sie bisher „Zinsen“ und stellten sie sonach „Früchte“ der zugrunde liegenden Wertpapiere dar,...