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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 298

Wohnkostenzuschuss während Auslandstätigkeit

iFamZ 2019/173

S. 298 § 231 ABGB, § 21c GehG

Bei einem in Auslandsverwendung stehenden unterhaltspflichtigen Beamten, der im Inland keinen Wohnsitz unterhält, ist jedenfalls der einer angemessenen Wohnversorgung im Inland entsprechende Anteil des Wohnkostenzuschusses gem § 21c GehG in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

Der Antragsgegner M war als Vater der 2002 geborenen Tochter K und des 2007 geborenen Sohnes C zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 525 € für die Tochter und 450 € für den Sohn verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein monatliches Nettoeinkommen des beim Österreichischen Bundesheer beschäftigten Vaters von 3.760 € zugrunde.

Seit ist der Vater bei der österreichischen Botschaft in A stationiert. Er wohnt mit seiner nicht berufstätigen Gattin und einer gemeinsamen, im Dezember 2013 geborenen Tochter in A. Seit der Stationierung in A erhält der Vater einen jährlichen Wohnkostenzuschuss von 42.000 €, der (unstrittig) zur Gänze kostendeckend ist.

Mit Eingabe vom begehrten die Antragsteller die gestaffelte Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistungen sowie Nachzahlungen ab . Der Vater wandte sich gegen die beantragte Erhöhung und brachte u...

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