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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2019
Mit , BMF-010222/0080-IV/7/2019, BMF-AV 2020/1, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Steuerreformgesetzes 2020 (BGBl I 2019/103), des Abgaben-änderungsgesetzes 2020 (BGBl I 2019/91), aufgrund der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Entwicklungshelfergesetzes (BGBl I 2018/83), des Jahressteuergesetzes 2018 (BGBl I 2018/62), der Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG (BGBl II 2019/60), der Änderung der Richtwerte (BGBl II 2019/70), der Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II 2018/68 und 2018/271) sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten, wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2019 dargestellt.
Beschränkt Steuerpflichtige (Rz 9 und 1241l LStR 2002)
Bei der Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer dürfen unter anderem der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag nicht berücksichtigt w...