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SWI 8, August 2012, Seite 361

Übertragung stiller Reserven und Unionsrecht

Transfer of Hidden Reserves and European Union Law

Christoph Marchgraber

On September 29th, 2011 the European Commission has formally requested Germany to amend its tax legislation on hidden reserves so as to no longer discriminate certain cross-border operations. As the Austrian rule regarding the transfer of hidden reserves is also limited to assets which are used in a domestic permanent establishment, the conformity of Section 12 of the Austrian Income Tax Act (ITA) with EU law is questionable, as well. Therefore, Christoph Marchgraber analyzes the impact of European Union Law on Section 12 ITA.

I. Die Einschränkung des § 12 EStG auf Wirtschaftsgüter, die in inländischen Betriebsstätten verwendet werden

In ihrer Pressemitteilung vom hat die Europäische Kommission unionsrechtliche Bedenken gegen § 6b dEStG geäußert: „Nach deutschem Recht ist eine ‚Übertragung‘ stiller Reserven auf Reinvestitionen nur dann möglich, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter seines Anlagevermögens veräußern möchte, um sich in einem anderen EU‑Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein oder Norwegen niederzulassen oder dort seine wirtschaftlic...

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