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SWI 7, Juli 2012, Seite 342

Gemeinnützigkeit und Europarecht

Gerald Toifl

Seit den Urteilen des , Stauffer, und vom , Rs. C-318/07, Persche, steht die Gleichbehandlung in- und ausländischer gemeinnütziger Gebilde im Fokus der steuerrechtswissenschaftlichen Diskussion. Jochum (IStR 2012, 325 ff.) gibt einen Überblick über den Diskussionsstand und analysiert die Bedeutung des deutschen Instituts der Vermögensstockspende. Die Autorin sieht es insb. als Aufgabe der vergleichenden Rechtswissenschaft an, einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen als Hilfestellung für reformwillige nationale Gesetzgeber zu entwickeln. Die Vermögensstockspende gibt es bisher erst (seit 2000) in Deutschland. Zunächst war es dadurch für deutsche Steuerpflichtige möglich, Gründungsspenden an gemeinnützige Stiftungen bis zu einem Betrag von 307.000 Euro steuerlich als Sonderausgaben verteilt über zehn Jahre geltend zu machen. Im Jahr 2007 wurde die Beschränkung auf Gründungsspenden abgeschafft und der Betrag auf 1 Mio. Euro erhöht. Die Besonderheit der Vermögensstockspende besteht darin, dass sie nicht zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verbraucht werden darf, sondern der Stiftung auf Dauer zur Verfügung stehen muss. Jochum si...

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