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iFamZ 5, Oktober 2019, Seite 297

Anspannung der studierenden Mutter

iFamZ 2019/172

§ 231 ABGB

Während der Zeit (bis zur Trennung der Eltern), in der die Mutter ihrer Unterhaltsverpflichtung zur Gänze durch persönliche Betreuungsleistungen erbrachte, bestand für sie keine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, ihr Studium ernsthaft und zielstrebig zu betreiben.

Die beiden Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung des Vaters. Seit der Wegweisung aus der ehelichen Wohnung am lebt die Mutter nicht mehr im gemeinsamen Haushalt, sondern bei ihrer Mutter und von deren materiellen Zuwendungen.

Die Mutter absolvierte in der Slowakei die Matura und lebt seit 1998 in Österreich. Von 1999 bis 2005 studierte sie Zahnmedizin, dieses Studium schloss sie jedoch nicht ab. Seit belegt die Mutter das Lehramtsstudium Italienisch und Französisch.

Die Kinder begehrten, die Mutter unter Anwendung des Anspannungsgrundsatzes ab zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von jeweils 740 € zu verpflichten.

Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Leistung eines Unterhalts an die Kinder von je 216 €; das Mehrbegehren wies es – von den Kindern unangefochten – ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Bei Anspannung ihrer Kräfte könnte die Mutter ein monatliches Dur...

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