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EuGH: Quellensteuerbefreiung für Dividenden nur bei Ausschüttung an inländische Investmentfonds
In seinem Urteil vom in den verbundenen Rechtssachen C-338/11 bis C-347/11, Santander Asset Management u. a., hatte sich der EuGH mit der Unionsrechtskonformität einer französischen Regelung zu befassen, nach der von Dividenden französischer Herkunft, die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) beziehen, eine Quellensteuer einbehalten wird, während dies bei den Dividenden gleicher Herkunft, die an gebietsansässige OGAW ausgezahlt werden, nicht der Fall ist. Die Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen belgischen, deutschen, spanischen und in den Vereinigten Staaten ansässigen OGAW, die insbesondere in Aktien französischer Gesellschaften investieren und aus diesen Investitionen Dividenden beziehen. Diese Dividenden unterliegen in Frankreich einer Quellensteuer von 25 %. Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts bewirkt die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zum Nachteil der gebietsfremden OGAW. Diese unterschiedliche Behandlung stelle eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 AEUV dar, die nur dann nach Art. 65 AEUV zulässig sei, wenn die unterschiedliche Beha...