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Gewinnausschüttung einer steuerfreien Bahrain-Gesellschaft
(BMF) – Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleichs einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49 % beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen „Methodenwechsel“ nach § 10 Abs. 4 KStG dar, wenn die Gewinne der Bahrain-Gesellschaft keinen Schädlichkeitscharakter im Sinn von § 10 Abs. 4 Z 1 KStG aufweisen. Die Steuerfreiheit würde nur dann verloren gehen, wenn Gewinne in Anwendung der österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätze nicht der Bahrain-Gesellschaft, sondern unmittelbar der österreichischen Gesellschafterin zuzurechnen wären, was aber für das hier behandelte Sachverhaltsbild nicht angenommen wird.
Der bloße Umstand, dass die operativ tätige Bahrain-Gesellschaft nach dem Recht von Bahrain keiner Einkommensbesteuerung unterliegt, vermag keine Steuerpflicht der Gewinnausschüttungen in Österreich zu begründen (siehe auch EAS 520 betreffend steuerfreie Bahamas-Gesellschaft und EAS 637 betreffend steuerfreie Bermuda-Gesellschaft). Denn nicht nur die zivilrechtliche, sondern auch die steuer...