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SWI 7, Juli 2012, Seite 316

Einkunftsart bei Werbeeinkünften eines Fußballnationalspielers

(B. R.) Ein Fußballnationalspieler, dem der Deutsche Fußballbund (DFB) Anteile an den durch die zentrale Vermarktung der Fußballnationalmannschaft erwirtschafteten Werbeeinnahmen überlässt, erzielt insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er mit Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative handelt. Anzeichen für das Fehlen eines Unternehmerrisikos sind der Erhalt fester Bezüge, die gesonderte Vergütung anfallender Überstunden und die Fortzahlung der Bezüge auch in Fällen, in denen der Auftragnehmer aus persönlichen Gründen an der Erbringung seiner Leistungen gehindert ist (z. B. Urlaubsanspruch, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall). Gegen das Vorhandensein eines Unternehmerrisikos spricht auch, wenn der Auftragnehmer lediglich seine Arbeitskraft, nicht aber einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet und wenn der Arbeitsplatz vom Auftraggeber gestellt wird.

Die nach dem DFB-Musterarbeitsvertrag für Spieler der Fußballbundesliga geltende arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Spielen der Nationalmannschaft umfasst nicht die Teilnahme an Werbeleistungen. Einkünfte aus derartigen Leistungen eines Sportlers, die auf von diesem geschlossenen Verträgen beruhen, sind daher als gewer...

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