Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2012, Seite 291

Besteuerung hybrider internationaler Personengesellschaften

Gerald Toifl

Prinz (FR 2012, 381 ff.) nimmt das Urteil des BFH vom , I R 95/10, zum Anlass, die Besteuerungsgrundsätze für hybride internationale Personengesellschaften darzustellen. Der BFH hat in diesem Urteil einer Qualifikationsverkettung von ausländischer und inländischer Besteuerung eine Absage erteilt. Prinz stimmt dem zu: Zum einen könne die (intransparente) Besteuerung einer ungarischen Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt in Ungarn nicht auf die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters durchschlagen; Deutschland habe vielmehr eine nationale transparente Besteuerung vorzunehmen. Zum anderen führe eine gewerbliche Prägung der ungarischen Personengesellschaft nicht automatisch zum Vorliegen einer Betriebsstätte in Ungarn nach Maßgabe des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA; Immobilieneinkünfte der ungarischen Personengesellschaft dürfen demnach i. S. d. Art. 6 OECD-MA in Ungarn besteuert werden, Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter hingegen i. S. d. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA nur in Deutschland. Prinz regt jedoch an, den auch nach diesem Urteil noch nicht beseitigten Grundkonflikt zwischen Finanzverwaltung und BFH bei Fragen der Besteuerung ...

Daten werden geladen...