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SWI 6, Juni 2012, Seite 291

Verzinsung und Sicherheitsleistung bei Wegzug und Entstrickung

Gerald Toifl

Der , National Grid Indus, ausgesprochen, dass das Unionsrecht bei der Sitzverlegung einer Gesellschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat die sofortige Feststellung der stillen Reserven erlaube, die Steuerzahlung aber gegen Dokumentation, Verzinsung und Sicherheitsleistung aufgeschoben werden müsse. Der Grundtenor des Urteils ist nach dem Urteil in der Rs. Hughes de Lasteyrie du Saillant nicht überraschend. In der deutschen Literatur wird dennoch darüber diskutiert, ob die in der Rs. National Grid Indus aufgestellten Voraussetzungen für einen Steueraufschub im Vergleich zur derzeitigen deutschen Rechtslage strenger sind. Mitschke (IStR 2012, 6 ff.) bejaht dies und steht damit im Einklang mit der deutschen Finanzverwaltung, laut der eine Stundung nur noch bei Verzinsung und Sicherheitsleistung gewährt werden soll. Thömmes/Linn (IStR 2012, 282 ff.) argumentieren demgegenüber, dass auch nach dem Urteil in der Rs. National Grid Indus Verzinsung und Sicherheitsleistung nicht in jedem Fall notwendig seien, so z. B. wenn auch nach der Sitzverlegung noch ausreichendes Vermögen der Gesellschaft im Inland verbleibt,...

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