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EuGH: Erbringung von Busbeförderungsleistungen für Reisebüros fällt nicht unter die mehrwertsteuerliche Sonderregelung für Reisebüros
In seinem Beschluss vom , Rs. C-220/11, Star Coaches, hatte sich der EuGH mit der Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros zu befassen. Die Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Star Coaches s. r. o. (im Folgenden: Star Coaches) und dem Finanční ředitelství pro hlavní mésto Prahu (Steuerdirektion der Hauptstadt Prag), dem folgender Ausgangssachverhalt zugrunde lag.
Star Coaches ist im Bereich der Personenbeförderung mit Bussen in der Tschechischen Republik und zwischen den Mitgliedstaaten tätig. Sie führt diese Beförderung entweder mit ihren eigenen Bussen oder über Subunternehmer durch, bei denen es sich um Transportunternehmen handelt, deren Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen. Ihre Kunden sind ausschließlich Reisebüros in der Tschechischen Republik oder in anderen Mitgliedstaaten. Gegenüber ihren Kunden tritt Star Coaches immer im eigenen Namen auf. Nimmt Star Coaches einen Subunternehmer in Anspruch, stellt sie für ihre Kunden eine Rechnung aus, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, und beantragt eine Erstattung des Steuerüberschusses nach dem allgemeinen Mehrwertsteuersystem.
Star Coaches brachte wiederholt erhebliche Mehrwertste...