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SWI 6, Juni 2012, Seite 284

EuGH: Verkauf von Telefonwertkarten durch Telefonanbieter an Vertriebshändler stellt entgeltliche Telekommunikationsdienstleistung dar

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-520/10, Lebara, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Vertriebs von im Voraus bezahlten Telefonkarten über ein Netz von Vertriebshändlern zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Lebara Ltd (im Folgenden: Lebara) und den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners), dem folgender Ausgangssachverhalt zugrunde lag:

Lebara ist eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringt. Im entscheidungserheblichen Zeitraum vertrieb sie zu diesem Zweck über in mehreren anderen Mitgliedstaaten ansässige Steuerpflichtige (im Folgenden: Vertriebshändler) Telefonkarten, deren Zielgruppe Personen in diesen Mitgliedstaaten waren, die kostengünstig Anrufe in Drittländer tätigen wollten. Auf den von Lebara verkauften Telefonkarten befanden sich insbesondere ein Markenname, der Nennwert in der Währung des Mitgliedstaats, in dem der Vertriebshändler ansässig war, eine oder mehrere lokale Zugangsnummern, die dazu dienten, Anrufe zu tätigen, sowie ein verdeckter PIN-Code. Um einen Anruf zu tätigen, genügte es, diese Informatio...

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