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Mitwirkung von ausländischen Kunstexperten bei inländischen Kunstausstellungen
(BMF) – Wirken im DBA-Ausland (insb. Frankreich, England) ansässige Experten aufgrund von Werkverträgen auf freiberuflicher Basis an der Gestaltung inländischer Kunstausstellungen mit, so wird in der Regel der österreichische Veranstalter als Vertragspartner der ausländischen Experten gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG zur Vornahme des Steuerabzugs verpflichtet sein, denn eine Kunstausstellung fällt nach Auffassung des BMF unter den weiten Begriff der in der genannten Gesetzesstelle angesprochenen „Unterhaltungsdarbietung“; der Umstand, dass dem Publikum künstlerisch Hochwertiges aus dem Bereich der bildenden Kunst dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung ebenso wenig den Charakter einer „Unterhaltungsdarbietung“ wie etwa die Darbietung hochwertiger Werke der Tonkunst im Rahmen einer Konzertaufführung (EAS 983).
Keine Abzugspflicht würde allerdings entstehen, wenn in Anwendung des „Künstler-Sportler-Erlasses“ (AÖFV Nr. 256/2005 i. d. F. AÖFV Nr. 110/2008 und AÖFV Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine „Künstlereigenschaft“ zukommt.
Allerdings wird zu beachten sein, ...