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Wen trifft das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz?
Who is affected by the Tax agreement Between Austria and Switzerland?
According to the tax agreement recently concluded between Austria and Switzerland, one of the main issues is to recapture capital of Austrian taxpayers which is located in a deposit in Switzerland. Before taking a closer look at the impact of the tax agreement, Katharina Kreuz and Werner Leiter attempt to answer an essential question: Who is deemed the beneficial owner of capital located in Switzerland, and which implications need to be considered in the case of domiciliary companies?
I. Problemstellung
Dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich zufolge ist eines der Kernelemente des Abkommens die Nachversteuerung von Vermögenswerten in Österreich ansässiger (betroffener) Personen bei schweizerischen Zahlstellen. Es stellt sich jedoch noch vor der genauen Betrachtung der Regelungen zur Durchführung des Steuerabkommens und seiner steuerlichen Implikationen eine wichtige Frage: Wer ist eine betroffene Person, und welche Auswirkungen hat eine derartige Qualifikation, insbesondere auch im Fall von zwischengeschalteten Sitzgesellschaften?
II. Die betroffene Person im Sinne des Steuerabkommens
In den Begriffsbestimmungen des Art. 2 lit. h des Steuerabkommens ist die vom Abkommen „betroffene Person“