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SWI 6, Juni 2012, Seite 251

Kaufmännisches Baustellen-Controlling

Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu ermitteln und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen. Unter EAS 3155 wurden allerdings auch gewisse Grenzen aufgezeichnet, wonach die Mitwirkung zumindest eine Einflussnahme auf die Bauausführung erfordert; der bloße Zusammenhang einer Leistung mit der Bauausführung alleine genügt noch nicht.

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft von einem deutschen Unternehmen beauftragt, im Zuge eines mehrjährigen Kraftwerksbaues in Finnland zunächst für zwölf Monate das kaufmännische Projekt-Controlling (Erfassung der Abrechnungen der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. der von diesem beauftragen Subunternehmer, Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen und Anfertigung von Abrechnungsunterlagen für den Bauherrn) vor Ort in Finnland zu übernehmen, so kö...

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