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SWI 11, November 2016, Seite 568

EU-Kommission klagt gegen deutsche Pkw-Maut

Den zähen Streit um die deutsche Pkw-Maut soll nun der EuGH entscheiden. Die geplante Abgabe stelle eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer dar, erklärte die EU-Kommission. Sie habe daher beschlossen, vor den EuGH zu ziehen. Nach Auffassung der EU-Kommission sind trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden die grundsätzlichen Bedenken weiterhin nicht ausgeräumt worden. Die Kommission hatte im Juni 2015 ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eingeleitet.

Die EU-Kommission sieht in dem deutschen Modell eine verbotene Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit. Zwar sollen Inländer wie Pkw-Fahrer aus dem Ausland Maut zahlen. Allein Inländer werden aber im Gegenzug bei der Kfz-Steuer entlastet, und zwar genau in Höhe ihrer Mautgebühren. Das Gesetz ist längst beschlossen, wird wegen des EU-Verfahrens aber noch nicht angewendet. Wann eine Umsetzung starten könnte, ist weiterhin offen.

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