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SWI 5, Mai 2012, Seite 240

EuGH: Abzug von Vorsteuern für noch nicht unternehmerisch genutzte Investitionsgüter

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-153/11, Klub OOD, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob für den Kauf eines noch nicht im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Gesellschaft betrieblich genutzten Investitionsgutes ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die Tätigkeit von Klub besteht in dem Betrieb eines Hotels in Varna, einem bulgarischen Badeort. Im Mai 2009 erwarb Klub eine zu Wohnzwecken bestimmte Maisonette in Sofia. Die auf diesen Erwerb entfallende Mehrwertsteuer wurde abgezogen, es wurde aber keine Steuererklärung über die Entrichtung örtlicher Steuern für diese Wohnung bei den Steuerbehörden abgegeben. Klub widmete das Gebäude nicht um und richtete auch kein Konto auf ihren Namen für die Lieferung von Wasser und Strom ein. Die Steuerbehörden zogen daraus den Schluss, dass die fragliche Wohnung zu Wohnzwecken und nicht zu Unternehmenszwecken bestimmt sei. Da sie meinten, diese Wohnung werde S. 241 nicht für die Tätigkeit des Unternehmens genutzt, waren sie der Ansicht, dass durch ihren Erwerb kein Recht auf Vorsteuerabzug entstanden sei, und erließen daher gegen Klub einen entsprec...

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