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EuGH: Einbeziehung von nicht steuerbaren Subventionen bei der Aufteilung von Vorsteuern
In seinem Urteil vom , Rs. C-25/11, Varzim Sol, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Aufteilung von Vorsteuern in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil von dem jeweiligen Steuerpflichtigen erhaltene nicht steuerbare Subventionen in den Pro-rata-Satz zur Vorsteueraufteilung einzubeziehen sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Varzim Sol betreibt ein Kasino auf der Grundlage eines Konzessionsvertrags für den Betrieb von Glücksspielen in der ständigen Glücksspielzone Póvoa de Varzim. Dieser Vertrag verpflichtet sie zur Durchführung einer bestimmten Zahl von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, aber auch zur Beteiligung an der Werbung für die Glücksspielzone, in der sich das Kasino befindet. Varzim Sol übt zugleich Tätigkeiten im Bereich Glücksspiel, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, Tätigkeiten im Bereich Restauration und Animation, die der Mehrwertsteuer unterliegen, sowie Tätigkeiten im Bereich Verwaltung und Finanzen, bei denen die Mehrwertsteuer teilweise abzugsfähig ist, aus. In den Bereichen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, wird der Vorsteuerabzug nach der Methode der tatsächlichen Zuor...