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SWI 5, Mai 2012, Seite 218

Ergänzung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland

(B. R.) Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland haben am ein Ergänzungsprotokoll unterzeichnet, welches das Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom ergänzt. Es soll – entsprechende Beschlussfassung in den gesetzlichen Körperschaften beider Länder vorausgesetzt – Anfang 2013 in Kraft treten. Mittlerweile hat auch Österreich ein vergleichbares Abkommen abgeschlossen (siehe Beiträge Jirousek sowie von Gaier/Leiter, in diesem Heft)

Laut Pressemitteilung des deutschen Bundesministeriums der Finanzen werden dadurch insbesondere folgende Punkte des bestehenden Abkommens ergänzt:

  • Es erfolgt eine Erfassung der nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallenden Erbschaften. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer 50%-Steuer oder der Offenlegung zustimmen.

  • Bei der pauschalen Besteuerung für die Vergangenheit wurde die Bandbreite der Steuerbelastung erhöht. Statt wie bisher vorgesehen zwischen 19 % und 34 % liegt der Steuersatz bei mindestens 21 % und höchstens bei 41 %.

  • Die Anzahl möglicher Auskunftsersuchen nach Inkrafttreten des Abkommens wurde von maximal 999 auf maximal 1.300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren erhöht.

  • Es ist keine ...

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