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PV-Info 2, Februar 2020, Seite 1

Kurz notiert

Mitarbeiterrabatte für Pensionisten

Ein pensionierter Arbeitnehmer eines österreichischen Flugunternehmens erhielt von seinem ehemaligen Arbeitgeber weiterhin, nach den Bestimmungen des Kollektivvertrags, Mitarbeiterrabatte für Flugtickets. Entsprechend der Ansicht der Finanzverwaltung in Rz 104 LStR 2002 subsumierte der Arbeitgeber diese Mitarbeiterrabatte nicht unter die Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG, und übermittelte einen entsprechenden Jahreslohnzettel (L16) an das Finanzamt, wodurch eine Pflichtveranlagung für den Pensionisten ausgelöst wurde. Nach Ansicht des Finanzamtes impliziere der Ausdruck Mitarbeiterrabatte“, dass sich die Begünstigung auf aktive Mitarbeiter beziehe und nicht auf Pensionisten. Das BFG folgte demgegenüber der Beschwerde des Pensionisten, wonach auch ehemalige Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG) beziehen und daher die Befreiung nach § 3 Abs 1 Z 21 EStG iVm § 15 Abs 2 Z 3 lit a EStG anwendbar ist. Das BFG ließ die Revision an den VwGH zu, da höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehlt, ob nach § 3 Abs 1 Z 21 EStG an ehemalige Arbeitnehmer gewährte Mitarbeiterrabatte auch von der Steuerbegünstigung umfasst sind. Leider hat die Finanzverwaltung – soweit überblickbar – nicht von der Revisionsm...

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