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Keine Einfuhrumsatzsteuerschuld trotz Zollschuld
Entscheidung: RV/5200013/2015, Revision nicht zugelassen.
Normen: Art 204 ZK; §§ 1, 26 UStG 1994.
Für Waren, für die eine Zollschuld wegen einer Pflichtverletzung nach Art 204 ZK entstanden ist, die als Nichtgemeinschaftswaren wieder ausgeführt werden und im Zeitpunkt ihrer Ausfuhr noch dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren, danach aber wegen der Ausfuhr nicht mehr unterlagen, entsteht keine Einfuhrumsatzsteuerschuld, weil sie nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union eingetreten sind.