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Frage der Vertreterbetriebsstätte bei Aufbau des inländischen Marktes für deutsche Asset-Management-Produkte
Beabsichtigt ein deutsches Unternehmen, das im Bereich der Vermögensveranlagung (Fondsgeschäft/Asset Management) gewerblich tätig ist, seine Aktivitäten grenzüberschreitend auf Österreich auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior Relationship Manager als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrags davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebsstätte entsteht.
Entscheidend für das Vorliegen einer „Vertreterbetriebsstätte“ des deutschen Unternehmens wäre gemäß Art. 5 Abs 5 DBA Deutschland der Umstand, dass der Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügt. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-Musterabk...