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SWI 2, Februar 2012, Seite 95

EU-Kommission verlängert öffentliche Konsultation auf zwölf Wochen

Seit dem lässt die Europäische Kommission Bürgern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen mindestens 12 Wochen Zeit, um sich zu neuen Strategien und Rechtsetzungsvorhaben zu äußern. Bisher waren es acht Wochen. Sie will damit erreichen, dass diese sich bereits in einem frühen Stadium am politischen Entscheidungsprozess der EU beteiligen. Die Kommission hat außerdem einen Benachrichtigungsdienst für angedachte Maßnahmen eingeführt: Organisationen, die sich ins Transparenzregister eintragen, können sich für diesen Benachrichtigungsdienst anmelden, um frühzeitig, das heißt rund ein Jahr vor der Annahme der geplanten Maßnahmen, über die Fahrpläne für neue Initiativen in ihrem jeweiligen Bereich informiert zu werden. Die Kommission hofft, dass der verlängerte Konsultationszeitraum und der neue Benachrichtigungsdienst insb. die Beteiligung jener Gruppen erhöhen werden, die sich bisher nur selten zu Wort gemeldet haben. Gedacht ist dabei bspw. an KMU-Verbände, die nun mehr Zeit haben sollen, Befragungen ihrer Mitglieder zu den Auswirkungen neuer Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Unternehmen zu organisieren. Mit ihrer Initiative zur „intelligenten Rechtsetzung“ will die Kommission Bür...

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