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EuGH: Wegzugsbesteuerung und Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaften
In seinem Urteil vom , Rs. C-371/10, National Grid Indus BV, hatte sich der EuGH erstmals mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Verlegung des Verwaltungssitzes einer innerhalb der EU gegründeten Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat der Herkunftsmitgliedstaat den Wegzug zum Anlass einer Besteuerung nicht realisierter stiller Reserven im Gesellschaftsvermögen nehmen darf. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
National Grid Indus ist eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bis zum hatte sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in den Niederlanden. Diese Gesellschaft ist seit dem Inhaberin einer Forderung in Höhe von 33.113.000 GBP gegen die in Großbritannien ansässige National Grid Company plc. Nach einer Steigerung des Kurses des Pfund Sterling gegenüber dem niederländischen Gulden war ein nicht realisierter Kursgewinn bei dieser Forderung entstanden. Am belief sich dieser Kursgewinn auf 22.128.160 NLG.
An diesem Tag verlegte National Grid Indus ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in das Vereinigte Königreich. Aufgrund ihrer Errichtung nach niederländischem Recht blieb sie grundsätzlich in den Niederlanden unbe...