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SWI 2, Februar 2012, Seite 85

EuGH: Vorsteuerabzug bei Übertragung eines Anteils an einer Erfindung und Missbrauch

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-504/10, Tanoarch s.r.o., hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Übertragung eines Anteils an mehreren Unternehmen zustehenden Rechten an einer Erfindung auf ein Unternehmen, das bereits das Recht hat, diese Erfindung insgesamt zu nutzen, ein Recht auf Vorsteuerabzug vermittelt oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Am meldeten eine Reihe natürlicher und juristischer Personen, darunter Tanoarch und die VARS Slovakia s. r. o. (im Folgenden: VARS), zwei Gesellschaften mit Sitz in der Slowakei, beim Amt für geistiges Eigentum der Slowakei ein Patent mit der Bezeichnung „Verfahren zur Zubereitung eines fetthaltigen Erzeugnisses mit hohem Reinheitsgehalt“ an. Am schlossen Tanoarch und VARS einen Vertrag über die Übertragung geistigen Miteigentums. Nach diesem Vertrag, bei dessen Abschluss beide Parteien durch dieselbe natürliche Person, Herrn Kovanda, vertreten wurden, trat VARS 50 % ihres Anteils an dem gemeinschaftlichen Recht an dem noch nicht eingetragenen Patent an Tanoarch ab. Laut dem Vertrag wurde das Entgelt für die Übertragung des Anteils an den gemeinschaftlichen Rechten aus der Erfindu...

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