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Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Mehrwertsteuer
Um Änderungen der Regeln über den Ort der Dienstleistung Rechnung zu tragen, wird ab dem eine Reihe wesentlicher Änderungen der MwStSyst-RL wirksam, die sich auf die Sonderregelungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, beziehen (sog. „Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle“). Bei dieser Regelung nutzt der Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat, in dem er erfasst ist, ein Webportal für die Erklärung der Mehrwertsteuer, die er in anderen Mitgliedstaaten auf Leistungen an Privatkunden zu entrichten hat. Für Nicht-EU-Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen erbringen, ist eine solche Regelung bereits in Betrieb. Durch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen (VO zur Änderung der VO [EU] Nr. 282/2011) wird diese Regelung für Nicht-EU-Unternehmen, die zurzeit nur für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen gilt, auf Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen ausgeweitet. Gleichzeitig wird für die gleichen Dienstleistungen eine zweite So...