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SWI 2, Februar 2012, Seite 52

Britische Dividenden

Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger eine Dividende von einer britischen Kapitalgesellschaft, deren Bruttodividende in Höhe von 100 nur mit dem Betrag von 90 zur Auszahlung gelangt, dann ist dies zufolge der von der britischen Steuerverwaltung veröffentlichten Merkblätter INTM343520 und INTM343530 darauf zurückzuführen, dass nach britischem Recht der Steuerpflichtige zur pauschalen Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Anrecht auf eine „Körperschaftsteuergutschrift“ in Höhe von einem Neuntel der Dividende erhält. Diese Körperschaftsteuergutschrift, die im vorliegenden Fall 10 (ein Neuntel von 90) beträgt, erhöht bei in Großbritannien Ansässigen zwar einerseits deren Dividendeneinkünfte (im vorliegenden Fall auf 100), ist aber andererseits auf ihre britische Einkommensteuerschuld anrechenbar (ist aber nicht erstattungsfähig).

Bei im Ausland ansässigen Dividendenempfängern nimmt Großbritannien zwar keine Quellenbesteuerung im engeren Sinne vor, doch besteht auch hier grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens, soweit sich nicht aus einem Doppelbesteuerungsabkommen anderes ergibt. Gemäß Art. 10 Abs. 4 des DBA Großbritannien hat Großbritannien das Recht, den G...

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