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Staatsbürgerschaftsbesteuerung im DBA USA
Ist ein Filmproduzent vor sechs Jahren in die USA gezogen, wobei er sich dort zu 50 % an einer LLC beteiligt hat, und hat er drei Jahre später in Österreich ein Haus gekauft, in S. 52 das mittlerweile seine Ehefrau mit den zwei Kindern umgezogen ist, wobei er seine Familie etwa zweimal pro Jahr für zwei Wochen besucht, dann bedarf es einer umfassenden Ermittlung des insgesamt maßgebenden Sachverhaltsbildes, um zu beurteilen, ob sich damit möglicherweise der Lebensmittelpunkt doch wieder nach Österreich verlagert hat oder ob unter den gegebenen Umständen eine Situation vorliegt, in der es nicht möglich ist, den Lebensmittelpunkt zu bestimmen. Sachverhaltsbeurteilungen dieser Art können nicht auf der Ebene des BMF vorgenommen, sondern müssen dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden.
In rechtlicher Hinsicht wird die Auffassung geteilt, dass dann, wenn im Fall des Doppelwohnsitzes tatsächlich kein Lebensmittelpunkt feststellbar ist, die Regelung des Art. 4 Abs. 2 lit. b DBA USA eingreift. Durch diese Kollisionsnorm wird im Fall des Doppelwohnsitzes jener Vertragsstaat als Ansässigkeitsstaat bestimmt, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen befindet. Sollte dieser gewöhnliche Aufenthalt im vorli...