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EGMR erlaubt Nutzung von Steuer-CDs zur Strafverfolgung
Die Wohnung eines deutschen Ehepaares war wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung – basierend auf einer vom Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauften Steuer-CD (ein Bankmitarbeiter hatte die Daten illegal kopiert) – durchsucht worden. Schon das BVerfG hatte die Nutzung der CD erlaubt und festgestellt, dass auch rechtswidrig erlangte Beweismittel im Einzelfall verwendet werden dürfen. Nach Auffassung des EGMR war die Wohnungsdurchsuchung verhältnismäßig, denn Steuerhinterziehung ist eine gravierende Straftat. Zudem schützt das deutsche Strafverfahrensrecht Beschuldigte ausreichend vor einem Missbrauch (EGMR , Bsw-Nr 33696/11, K.S. und M.S. gg Deutschland).