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BFH: Neue Erbschaftssteuer verfassungskonform?
Fraglich ist, 1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und 2. ob § 19 Abs. 1 i. V. m. §§ 13a und 13b dErbStG in der auf den zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) die SteuerfreiS. 564 heit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen. Der BFH hat das deutsche Finanzministerium aufgefordert, dem Verfahren beizutreten (BFH , II R 9/11).