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PV-Info 3, März 2023, Seite 23

Homeoffice-Einkünfte des Partners eines Diplomaten

Stefan Schuster

Diplomaten genießen völkerrechtlich eingeräumte Privilegien, die aufgrund der Wiener Diplomatenkonvention (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl 1966/66 idgF) gewährt werden. Eine Begünstigung davon ist die grundsätzliche Ausnahme von Personensteuern im Empfangsstaat. An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die Tätigkeit der Ehegattin eines Diplomaten in Österreich für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich ebenso begünstigt ist (EAS 3441 vom ).

Die Wiener Diplomatenkonvention (WDK) räumt Diplomaten, Familienangehörigen und anderen mit Diplomaten in Zusammenhang stehenden bestimmten Personen bestimmte Vorteile ein. Die Konvention wurde von zahlreichen Staaten ratifiziert. Einige Staaten haben sich bestimmte Vorbehalte ausbedungen. Neben den allgemein bekannten Privilegien, wie etwa Garantie der Unversehrtheit und Immunität der Räumlichkeiten der Mission (etwa die Botschaft) und der Privatwohnung des Diplomaten (Art 22 und 30 WDK), stehen dem Diplomaten auch abgabenrechtliche Vorteile zu. Der Diplomat ist von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern und ‑abgaben befreit. Davon ausgenommen sind etwa die in den...

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