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Steuerabzugspflicht bei Zahlungen an ausländische freiberuflich tätige Unternehmensberater
§ 99 EStG legt fest, unter welchen Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht von ausländischen Einkünfteempfängern durch Steuerabzug wahrzunehmen ist. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens dient in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens bei einer inländischen Einkünfteerzielung durch Steuerausländer.
Werden von einem inländischen Unternehmen Honorare an einen freiberuflich tätigen ausländischen Unternehmensberater gezahlt, dann unterliegt der ausländische Unternehmensberater nach § 98 Abs. 1 Z 2 EStG mit seinen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, wenn die den Honoraren zugrunde liegende Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird (und sich aus einem anzuwendenden DBA keine Steuerfreistellungsverpflichtung ergibt).
§ 99 Abs. 1 Z 5 EStG sieht bei „Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung“ die Steuerabzugspflicht vor. Das Gesetz verknüpft die Abzugspflicht nicht mit der Gewerblichkeit der einkünftehervorbringenden Tätigkeit. Es erschiene auch nicht verständlich, warum das Einbringlichkeitsrisiko bei einer gewerblichen Beratung ein größeres sein soll als bei freiberuflicher Beratung. Im Übrigen ist für inländische Zahlstellen oft nicht mit der nötigen Sicherheit erkennbar,...